Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Bitte mitbringen beim Antrag im Gemeindeamt: Führerschein, Personalausweis oder Reisepass.
Kosten:
Antrag auf Ausstellung oder Aufnahme einer Niederschrift über den Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung
- 26 Euro
- Elektronischer Antrag mit ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login: 18 Euro
Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung sowie terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen),
- 29 Euro
Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer
- Freiwilligenorganisation,
- spendenbegünstigten Einrichtung (BMF) und
- gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung
ist gebühren- und abgabenfrei.
