Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Bitte mitbringen bei persönlichem Antrag im Gemeindeamt: Führerschein, Personalausweis oder Reisepass und Adressdaten des zukünftigen Arbeitgebers. Kosten: € 2,10.
Bitte folgende Unterlagen mitbringen für schriftlichen Antrag bei Abholung eines Familienangehörigen: Strafregisterauszug-Antrag, Formular-Vollmacht, Ausweiskopie. Kosten: € 20,30
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Die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ geben darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht. Diese werden ebenso im Gemeindeamt Thannhausen ausgestellt.