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Thannhausen

Bürgerservice

Amtssignatur und Rechtsmitteleinbringung

Amtssignatur


Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Thannhausen auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden

Die Amtssignatur setzt sich gem.§ 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert“ worden ist sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokumentes.

Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Thannhausen gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie...

Der wesentliche Vorteil des amtssignierten elektronischen Dokumentes ist, dass seine Echtheit jederzeit im Internet unter der Adresse: www.signaturpruefung.gv.at geprüft werden kann.

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten erhalten Sie im Gemeindeamt.


Rechtsmitteleinbringung

 

Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:

  • Persönlich/postalisch: Gemeinde Thannhausen, 8160 Thannhausen 1

  • Per E-Mail: gde@thannhausen.at

  • Per FAX: 03172/2015-99

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

  • Dateigröße: max. 5 MB

  • die Übermittlung von Zip Dateien ist möglich

  • mögliche elektronische Formate: .pdf, .doc,