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Thannhausen

Bürgerservice

Hundeanmeldung

Hundeanmeldung

 

In Österreich muß jeder Hund bei der zuständigen Gemeinde vom Hundehalter/von der HundehalterIn/ angemeldet werden. Der/Die HundeführerIn erhält dann für ihren/seinen Hund eine Hundemarke mit einer entsprechenden Registrierungsnummer.

Neugeborene Hunde müssen innerhalb von 3 Monaten beim Gemeindeamt angemeldet werden. Erworbene Hunde sind innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der/Die HundeführerIn erhält daraufhin jährlich einen Bescheid für die Entrichtung der Hundeabgabe. Für alle HundebesitzerInnen gilt die Anmeldepflicht!

Hundeabgabe

Der § 17 Abs. 3 Z2 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 und das Landesgesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden (Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013) schreibt eine Abgabe von € 60,– pro Hund und Jahr vor.

Die Vorschreibung erfolgt in den Folgejahren mit der Steueraussendung automatisch mit Fälligkeit 15. Mai jeden Jahres.

Im Zuge der Anmeldung wird erfasst, ob der Ermäßigungssatz von EUR 30,– zur Anwendung kommen kann. Sollte eine Abgabenermäßigung vorliegen, muss diese jährlich bis spätestens 28.2. bei Gemeindeamt beantragt werden.

Hundekundenachweis

Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes tritt für Hundehalter ab 1.1.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.

Wer muss den Kurs besuchen?

Der Hundekundenachweis muss vom Halter erbracht werden, falls es sein erster Hund ist. Binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes ist die erforderliche Sachkunde zu erbringen. Der Kurs findet in der Bezirkshauptmannschaft Weiz, Birkfelder Straße 28, Sitzungssaal (1. Stock) statt. Tel.: 03172/ 600-262 oder 03172/600-263 von 8.00 bis 12.30 Uhr oder Email: bhwz@stmk.gv.at.

Der Kurs kostet € 41,60. Dieser Betrag wird zu Kursbeginn eingehoben.

Die aktuellen Kurstermine finden Sie in unserer Ruprik "Amtstafel".

Nähere Informationen über Höhe der Hundeabgabe, Pflichten der Hundebesitzer,  Ermäßigungen usw. erhalten Sie im Gemeindeamt, in der Hundeabgabenverordnung der Gemeinde Thannhausen oder im unten angeführten Link.

Hier gehts zur Hundeabgabenordnung der Gemeinde Thannhausen...

Hier finden Sie mehr Informationen unter HELP.gv...