Abgaben und Verordnungen
Einziehungsauftrag für Gemeindeabgaben
Nutzen Sie das Angebot des Einziehungsauftrages.
Die Vorteil sprechen für sich
... nie mehr die Einzahlung vergessen oder Zahlschein verlieren
… wir übernehmen für Sie die termingerechte Bezahlung der Gemeindeabgaben
... Sie bekommen wie gewohnt die Vorschreibung der Abgaben übermittelt, brauchen sich aber nicht mehr um die fristgerechte Bezahlung kümmern.
Formular ausfüllen und senden an gde@thannhausen.at oder im Gemeindeamt, Tel. 03172/2015, vorbeibringen.
Hier gehts zum Ausfüllen des Formulares...
Kanalgebühren für 2024 (inkl. MWSt.):
Kanalisationsbeitrag: € 14,26/m² (Bruttogeschossfläche)
Kanalbenützungsgebühr pro Jahr: €158,96 /EGW (bis 18 Jahre 1/2 EGW)
Kanalisationsgebühren für Gewerbetreibende mit Ausnahme der Gasthäuser wie folgt festgesetzt:
1-5 Beschäftigte = 2 x EGW
6-10 Beschäftigte = 3 x EGW
über 10 Beschäftigte = 4 x EGW
Müllbeseitigungsgebühren 2024 (inkl MWSt.):
Haushaltsgrundgebühr: € 63,37/jährlich
Personengebühr : € 25,33/jährlich
Gewerbe und sonstige Einrichtungen: € 63,37/jährlich
Gewerbe: € 12,66 pro Mitarbeiter/jährlich
Restmüllsackgebühr: € 3,-
Biomüllentsorgung : 120 l Tonne pro Abholung € 11,67 240 l Tonne pro Abholung € 22,50
Qualitätskompost A pro m³ € 3,--, Qualitätskompost A+ pro m³ € 5,--
Klärschlamm pro m³: € 4,--
Wassergebühren für 2024 (inkl. MWSt.):
Zählergebühr: € 19,02/jährlich
Wasserleitungsbeitrag: € 3.643,09
Grundgebühr: € 31,69/jährlich
Wasserverbrauch: € 2,02/m³
Notwasser: € 3,74/m³
Hundeabgabe 2024
Die Vorschreibung erfolgt in den Folgejahren mit der Steueraussendung automatisch mit Fälligkeit 15. Mai jeden Jahres.
Die Hundeabgabe beträgt 2024 € 60,- pro Hund und Jahr.
Nähere Informationen über Höhe der Hundeabgabe, Pflichten der Hundebesitzer, Ermäßigungen usw. erhalten Sie im Gemeindeamt oder können Sie der Hundeabgabenordnung (siehe Link) entnehmen.
Nächtigungsabgabe
Am 08. April 2014 wurde vom Landtag Steiermark die Novellierung des Steiermärkischen Tourismusgesetzes sowie des Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes 1980 beschlossen. Die entsprechende offizielle Kundmachung erfolgte im Landesgesetzblatt Nr. 56/2014. Die Nächtigungsabgabe beträgt pro Person € 2,50.
Tourismusinteressentenbeitrag
In der Steiermark sind alle Unternehmer, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG), selbständig ausüben, dazu verpflichtet einen Tourismusinteressentenbeitrag zu leisten.
Die Gemeinde Thannhausen ist in der Ortsklasse C zugeordnet.
Gemäß dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 i.d.F. LGBl. Nr. 57/2014 hat jeder Tourismusinteressent bis zum 15. September eines jeden Jahres der Gemeinde eine Beitragserklärung abzugeben. Der beitragspflichtige Umsatz ist die Summe der im zweitvorangegangenen Jahr erzielten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994.
Bitte beachten Sie, dass - auch wenn keine Beitragspflicht besteht - eine Leermeldung mit dem entsprechenden Vermerk abzugeben ist.
Informationsblatt zur Beitragserklärung..
Nähere Informationen im Gemeindeamt, Tel. 03712/2015.