Amtstafel
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung
Gemeinderatssitzung am 16. September 2024
Kundmachung Nachtragsvoranschlagsentwurf
Nationalratswahl - Beantragung Wahlkarte
Am 29. September 2024 findet die Nationalratswahl statt. Für die Beantragung einer Wahlkarte sind ein paar wichtige Dinge zu beachten.
Beantragung Wahlkarte - Anspruch auf Ausstellung:
Einen Anspruch auf Beantragung der Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung aufhalten bzw. wahlberechtigte Personen, denen der Besuch des Wahllokals am Wahltag infolge eingeschränkter Mobilität nicht möglich ist.
Eine Begründung für eine Verhinderung ist unerlässlich.
Antragsform:
· Ab sofort schriftlich (auch per E-Mail) bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde mit Angabe der Führerschein- oder Passnummer
· Ab sofort über www.oesterreich.gv.at
· Ab sofort mit der Handy App „Digitales Amt“ mittels ID Austria
· Ab sofort mündlich bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr.
Beantragung:
Die Ausstellung einer Wahl-/Stimmkarte ist selbst und persönlich zu beantragen. Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Anzugeben sind die Adresse, Ausweisnummer und Begründung.
Die Ausstellung und der Versand der Wahlkarten wird voraussichtlich ab Anfang September 2024 erfolgen.
Alle Wahlberechtigten können über den Link www.bmi.gv.at/selbstauskunft mittels ID-Austria überprüfen, ob eine Wahlkarte für sie ausgestellt wurde bzw. welchen Status diese aufweist („Wahlkarte ausgestellt“ bzw. „Wahlkarte eingelangt bei …“)
Wahllokale am Sonntag, 29. September 2024
Wahlzeiten und Wahllokale:
Wahlsprengel I - Oberfladnitz
GH Schlosstaverne, von 7.30 – 12.30 Uhr
Wahlsprengel II - Peesen
Volksschule Peesen, von 8.00 – 12.00 Uhr
Wahlsprengel III - Trennstein
GH Derler, von 9.00 – 11.00 Uhr
Wahlsprengel IV - Ponigl
GH Baumgartner, von 8.00 – 11.30 Uhr
Wahlsprengel V - Landscha
GH Strobl, von 8.00 – 12.00 Uhr
Hundekundenachweis
Der Hundekundenachweis muss vom Halter erbracht werden, falls es sein erster Hund ist oder das Halten eines Hundes in den letzten 5 Jahren nicht nachgewiesen werden kann. Binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes ist die erforderliche Sachkunde zu erbringen.
Wann: Dienstag, 17. September 2024 von 13 bis 17 Uhr, Wo: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Birkfelderstraße 28, Sitzungssaal (1.Stock)
Anmeldung: Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer beim Veterinärreferat der BH Weiz (begrenzte Teilnehmerzahl) unter Tel. 03172/ 600-262 o.263 von 8 bis 12:30 Uhr oder e-mail: bhwz@stmk.gv.at
Kurskosten: 41,60 €
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… wir übernehmen für Sie die termingerechte Bezahlung der Gemeindeabgaben
... Sie bekommen wie gewohnt die Vorschreibung der Abgaben übermittelt, brauchen sich aber nicht mehr um die fristgerechte Bezahlung kümmern.
Formular ausfüllen und senden an gde@thannhausen.at oder im Gemeindeamt, Tel. 03172/2015, vorbeibringen.
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