Amtstafel
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung
Hundekundenachweis
Der Hundekundenachweis muss vom Halter erbracht werden, falls es sein erster Hund ist oder das Halten eines Hundes in den letzten 5 Jahren nicht nachgewiesen werden kann. Binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes ist die erforderliche Sachkunde zu erbringen.
Wann: Dienstag, 10. März 2026 von 13 bis 17 Uhr
Wo: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Birkfelderstraße 28, Sitzungssaal (4.Stock)
Anmeldung: Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer beim Veterinärreferat der BH Weiz (begrenzte Teilnehmerzahl) unter Tel. 03172/ 600-264 o.265 von 8 bis 12:30 Uhr oder e-mail: bhwz-veterinaerreferat@stmk.gv.at
Kurskosten: 83,60 €
Verordnung zur Reisepassausstellung
Kundmachung Wertsicherung Benützungsgebühren 2026
Kundmachung Gemeinderatssitzungstermine 2026

Heizkostenzuschuss
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Diese Maßnahme stellt wieder eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:
für einen Ein-Personen-Haushalt 1.661,00 Euro,
Haushaltsgemeinschaften 2.492,00 Euro,
sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Wichtig: Das monatliche Einkommen wird so berechnet: Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.
Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie:
Einziehungsauftrag für Gemeindeabgaben und Kindergarten
Nutzen Sie das Angebot des Einziehungsauftrages.
Die Vorteile sprechen für sich
... nie mehr die Einzahlung vergessen oder Zahlschein verlieren
… wir übernehmen für Sie die termingerechte Bezahlung der Gemeindeabgaben
... Sie bekommen wie gewohnt die Vorschreibung der Abgaben übermittelt, brauchen sich aber nicht mehr um die fristgerechte Bezahlung kümmern.
Formular ausfüllen und senden an gde@thannhausen.at oder im Gemeindeamt, Tel. 03172/2015, vorbeibringen.
Hier gehts zum Ausfüllen des Formulares Gemeindeabgaben...
Hier gehts zum Ausfüllen des Formulares Kindergartenbeitrag...
Hier gehts zum Ausfüllen des Formulares Kindergarten-Bus-Beitrag...





