Amtstafel
Kundmachung Eröffnungsbilanz 2020, Rechnungsabschluss 2020 und Jahresabschluss KG 2020
Die Eröffnungsbilanz, der Rechnungsabschluss 2020 und der Jahresabschluss Bilanz der Thannhausen Orts- und Entwicklungs KG 2020 wurde bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12. April 2021 genehmigt.
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Hier gehts zur Kundmachung Rechnungsabschluss 2020...
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Hier gehts zur Kundmachung Jahresabschluss KG 2020...
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Kundmachung örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan
Das örtliche Entwicklungskonzept und der Flächenwidmungsplan 6.0 werden am
10. Mai 2021 um 19 Uhr für die Ortschaften Landscha, Oberdorf, Oberfladnitz und Raas und am
12. Mai 2021 um 19 Uhr für die Ortschaften Ponigl, Trennstein und Peesen
im Rahmen einer öffentlichen Versammlung im Gemeindezentrum Thannhausen/Veranstaltungssaal vorgestellt.
Kundmachung Verordnung Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald
Kundmachung Indexanpassung Benützungsgebühren 2021
Gemäß § 71 Abs. 2a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 - GemO in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Thannhausen vom 14.12.2020 wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 1.1.2021 um 1,4 %.
Einziehungsauftrag für Gemeindeabgaben
Nutzen Sie das Angebot des Einziehungsauftrages.
Die Vorteile sprechen für sich
... nie mehr die Einzahlung vergessen oder Zahlschein verlieren
… wir übernehmen für Sie die termingerechte Bezahlung der Gemeindeabgaben
... Sie bekommen wie gewohnt die Vorschreibung der Abgaben übermittelt, brauchen sich aber nicht mehr um die fristgerechte Bezahlung kümmern.
Formular ausfüllen und senden an gde@thannhausen.at oder im Gemeindeamt, Tel. 03172/2015, vorbeibringen.
Hier gehts zum Ausfüllen des Formulares...
Verordnung 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW Oberfladnitzstraße
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.08.2020 wird gemäß § 94d Z.4 in Verbindung mit § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 der STraßenverkehrsordnung 1960 wird im Bereich der Oberfladnitzstraße die erlaubte Höchsgeschwindigkeit für LKW mit 30 km/h festgesetzt.
Hundekundenachweis
Der Hundekundenachweis muss vom Halter erbracht werden, falls es sein erster Hund ist oder das Halten eines Hundes in den letzten 5 Jahren nicht nachgewiesen werden kann. Binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes ist die erforderliche Sachkunde zu erbringen.
Wann: Derzeit gibt es keinen aktuellen Termin
Wo: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Birkfelderstraße 28, Sitzungssaal (1.Stock)
Anmeldung: Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer beim Veterinärreferat der BH Weiz (begrenzte Teilnehmerzahl) unter Tel. 03172/ 300-262 o.263 von 8 bis 12:30 Uhr oder e-mail: bhwz@stmk.gv.at
Kurskosten: 41,60 €