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Namensänderung: Kindergarten/Schule/Hort

Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Kapiteln Kinderbetreuung und Schule.

Last update: 02.03.2026
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