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Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben Z
Hinweis: Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Zell am Moos
Verordnung
Betrieb von Geräten bzw. Maschinen, die ungebührlicherweise störenden Lärm erzeugen (Rasenmäher, Modellflugkörper, laute TV- und Hifigeräte, usw.) im Ortszentrum und in der Siedlung Hubertushöhe
gilt nicht für:
gewerbliche Betriebe
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr,
20 bis 8 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
(gilt nur in der Zeit von 1. Mai bis 30. September)
Zell am Pettenfirst
keine Vorgaben
Zwettl an der Rodl
Empfehlung
Rasenmähen, Holzschneiden und ähnliche Arbeiten
zu unterlassen:
Samstag
ab 15 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig ,
,
Letzte Aktualisierung: 23.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
