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Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben Z
Hinweis: Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.   Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder. Gemeinde Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben Art der Tätigkeit Zeiten         Zell am Moos  Verordnung  Betrieb von Geräten bzw. Maschinen, die ungebührlicherweise störenden Lärm erzeugen (Rasenmäher, Modellflugkörper, laute TV- und Hifigeräte, usw.) im Ortszentrum und in der Siedlung Hubertushöhe gilt nicht für: gewerbliche Betriebe  verboten: werktags (Montag bis Samstag) 12 bis 14 Uhr, 20 bis 8 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , (gilt nur in der Zeit von 1. Mai bis 30. September)  Zell am Pettenfirst  keine Vorgaben      Zwettl an der Rodl  Empfehlung  Rasenmähen, Holzschneiden und ähnliche Arbeiten zu unterlassen: Samstag ab 15 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , ,  
Letzte Aktualisierung: 23.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion