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Grabverlängerung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.
Hinweis
In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das ServiceDigitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.
Voraussetzungen
- Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
- Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)
Fristen
Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Zuständige Stelle
- Die Friedhofsverwaltung des Gemeindeamtes oder
- Die Friedhofsverwaltung der jeweiligen anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder religiösen Bekenntnisgemeinschaft
- Für nicht konfessionelle Friedhöfe in Wien: → Friedhöfe Wien GmbH
In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das ServiceDigitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH)online erledigt werden.
Verfahrensablauf
Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.
Kosten
Für den Antrag
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 14,30 Euro
Für die Grabverlängerung
- Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
- Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro
In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Zusätzliche Informationen
Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion