Scheidung
Abfrage des Pensionskontos
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
Betroffene
Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
- In Österreich pensionsversichert
Fristen
Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.
Zuständige Stelle
Der zuständige Pensionsversicherungsträger
Verfahrensablauf
Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Pensionsgesetz(APG)
Authentifizierung und Signatur
Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
Schriftlich: Antrag per Post
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Weitere Servicestellen
Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger