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Scheidung

Abfrage des Pensionskontos

Allgemeine Informationen

Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

  • jährliche Beitragsgrundlagensummen
  • jährliche Teilgutschriften
  • die Kontoerstgutschrift
  • Gesamtgutschrift

Betroffene

Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

Voraussetzungen

  • Ab 1. Jänner 1955 geboren
  • In Österreich pensionsversichert

Fristen

Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

Zuständige Stelle

Der zuständige Pensionsversicherungsträger

Verfahrensablauf

Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Pensionsgesetz(APG)

Authentifizierung und Signatur

Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
Schriftlich: Antrag per Post

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Weitere Servicestellen
Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger