Kinderbetreuung
Wien
- Mobilpass
- Kulturpass
- Seniorinnen/Senioren-Jahreskarte der Wiener Linien
- Seniorinnen/Senioren-Fahrschein der Wiener Linien
- Freizeitfahrtendienst
- Essen auf Rädern
- Wohnbeihilfe
- Energieunterstützung
- Geburtstagsjubiläum
- Hochzeitsjubiläum
- Ermäßigungen in den städtischen Bädern
- Urlaub in der Sommerfrische
Mobilpass
Mit dem Mobilpass erhalten einkommensschwache Menschen wie z.B. Bezieherinnen/Bezieher von Pensionen mit Ausgleichszulage (ohne Wohnbeihilfenbezug) in Wien bestimmte Ermäßigungen. Er ist befristet gültig, im Fall von Mindespensionistinnen/Mindespensionisten bis zu fünf Jahre.
Der Mobilpass berechtigt:
- Zu ermäßigten Kursgebühren bei den Wiener Volkshochschulen
- Zum Einkauf in den Sozialmärkten Wien
- Zu ermäßigten Eintritt in die städtischen Bäder
- Zum Erwerb der ermäßigten Jahreskarte bei den Büchereien der Stadt Wien
- Zu einer Ermäßigung für einen Hund um 50 Prozent bei der Hundeabgabe
- Zu ermäßigter Monatskarte, der 31 Tage Wien Karte und Halbpreisfahrschein bei den Wiener Linien
- (bei Pensions- oder Dauerleistungsbezug) weitere Angebote des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) z.B. "Sommerfrische", Ausflugsfahrten, etc.)
Voraussetzungen sind:
- Volljährigkeit
- Hauptwohnsitz bzw. Aufenthalt in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern
- Gesamteinkommen bis zur jeweiligen Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes
Erforderliche Unterlagen:
- Netto-Einkommensnachweise aller in der gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
- Bescheid über Familienbeihilfe oder Nachweis über dauernde Erwerbsunfähigkeit
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Personaldokumente
Zuständige Stelle:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Zielgruppenzentrum Erdbergstraße
Erdbergstraße 228
1110 Wien
Telefon: +43 1 4000 8040
E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at
Website zum Mobilpass (→ Stadt Wien)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Personen, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen.
- Personen mit Notstandshilfe
- Flüchtlinge
Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas Wien, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
- Sozialzentrum der Stadt Wien – MA 40 (Stadt Wien)
- AMS-Landesgeschäftsstelle
Ungargasse 37
1030 Wien
Telefon: +43 50 904 940
Website zum Kulturpass (Hunger auf Kunst und Kultur)
Seniorinnen/Senioren-Jahresnetzkarte der Wiener Linien
Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren erhalten Ermäßigungen für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien. Die Karte kostet 235 Euro und ist ein Jahr gültig.
Zuständige Stelle:
Wiener Linien
Servicetelefon: +43 1 7909 100
E-Mail: kundendienst@wienerlinien.at
Website zur Jahreskarte (Wiener Linien)
Seniorinnen/Senioren Fahrschein für 1 Fahrt der Wiener Linien
Für 1,50 Euro erhalten Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren einen ermäßigten Fahrschein für eine Fahrt mit den Wiener Linien.
Zuständige Stelle:
Wiener Linien
Servicetelefon: +43 1 7909 100
E-Mail: kundendienst@wienerlinien.at
Website zu ""1 Fahrt WIEN Senioren" (Wiener Linien)
Freizeitfahrtendienst
Dauerhaft schwer gehbehinderte Personen bekommen Beförderungen zu ihren Wiener Freizeitzielen.
Zuständige Stelle:
Fonds Soziales Wien
Kund:innenservice
Telefon: +43 1 24 5 24
Fax: +43 5 05 379 99 66650
E-Mail: post-bzbh@fsw.at
Website zum Freizeitfahrtendienst (FSW)
Essen auf Rädern
Die Stadt Wien unterstützt einkommensschwache Personen über den Fonds Soziales Wien indem Personen, die sich keine warme Mahlzeit mehr zubereiten können, eine solche geliefert bekommen.
Um das "Tägliche Menü" in Anspruch nehmen zu können, wird eine Förderbewilligung des Fonds Soziales Wien benötigt.
Voraussetzung ist, dass das FSW-Kund:innenservice den individuellen Bedarf feststellt.
Der Kostenbeitrag für Kundinnen/Kunden ist abhängig vom Einkommen, den Unterhaltspflichten bzw. -berechtigungen, den Miet- und Wohnkosten, dem Pflegegeld und den in Anspruch genommenen Leistungen.
Beratung, Vermittlung und Anmeldung
FSW-Kund:innenservice
Telefon: +43 1 24 5 24
Website zum Essen auf Rädern (FSW)
Wohnbeihilfe
Die Stadt Wien unterstützt mit der Wohnbeihilfe Personen mit geringem Einkommen.
Zuständige Stelle:
Stadt Wien – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Wohnbeihilfestelle
Heiligenstädterstraße 31/Stiege 3, 2. Stock, Einlaufstelle
1190 Wien
Telefon: +43 1 4000-74880
Fax: +43 1 4000-99-74896
E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Website zur Wohnbeihilfe (Stadt Wien)
Unterstützung bei der Bezahlung von Energiekosten
Personen in einer finanziell schwierigen Situation, z.B. Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten können von einer Energieberatung und Unterstützung in Energiefragen bei einkommensschwachen Haushalten profitieren.
Zuständige Stelle:
Sozialzentrum bzw. Sozialreferat der MA 40 (Stadt Wien)
Website zur Energieunterstützung (Stadt Wien)
Geburtstagsjubiläum
Wer 90, 95, 100 Jahre oder älter ist, wird mit einem persönlichen Glückwunschschreiben des Bürgermeister und mit einer Anerkennungsgabe in Form von Bargeld geehrt.
Jeder Anspruchsberechtigte wird automatisch vom Magistrat der Stadt Wien schriftlich kontaktiert.
Website zum Geburtstagsjubiläum (→ Stadt Wien)
Hochzeitsjubiläum
Ehepaare mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in Wien haben die Möglichkeit, eine offizielle Urkunde über die lang anhaltende Beziehung zu erlangen. Dafür muss das Hochzeitsjubiläum in der Bezirksvorstehung persönlich oder durch eine Vertrauensperson bekannt gegeben werden (etwa vier Wochen bis sechs Wochen vor dem Festtag).
Zu folgenden Hochzeiten werden Ehrengaben vergeben:
- Goldene Hochzeit: 50 Jahre
- Diamantene Hochzeit: 60 Jahre
- Eiserne Hochzeit: 65 Jahre
- Steinerne Hochzeit: 67 ½ Jahre
- Gnadenhochzeit: 70 Jahre
- Juwelenhochzeit: 72 ½ Jahre
- Kronjuwelenhochzeit: 75 Jahre
Die Anmeldung ist auch per Post, Fax oder online möglich.
Erforderliche Dokumente:
- Heiratsurkunde
- Beide Meldebestätigungen
- Beide Geburtsurkunden
- Beide Staatsbürgerschaftsnachweise (oder Reisepässe bzw. Personalausweise in Scheckkartenformat)
Zuständige Stelle:
Bezirksvorstehung des jeweiligen Bezirkes (Stadt Wien)
Website zum Hochzeitsjubiläum (Stadt Wien)
Ermäßigungen in den städtischen Bädern
Die städtischen Bäder bieten Ermäßigungen für Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren. Der Nachweis über das Alter muss durch einen Lichtbildausweis erbracht werden.
Website zu den städtischen Bädern ( Stadt Wien)
Sommerurlaub in der Sommerfrische
Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahren haben die Möglichkeit jährlich an einer Urlaubsaktion der Stadt Wien teilzunehmen. Inhaber des Mobilpasses und andere einkommensschwache Personen werden dabei finanziell unterstützt.
Zuständige Stelle:
Fonds Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser – Häuser zum Leben, Geschäftsführung Pensionist*innenklubs
Ottakringer Straße 264/2. Stock
1160 Wien
Telefon: +43 1 313 99-170112