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Schlichtungsstellen

Mit Hilfe einer Schlichtungsstelle kann eine außergerichtliche Einigung der streitenden Parteien erzielt werden. Schlichtungsstellen gibt es bereits in vielen Bereichen, wie beispielsweise im Bereich des Konsumentenschutzes oder des Mietrechts. Auch die Österreichische Notariatskammer und die Ärztekammer haben eine Schlichtungsstelle eingerichtet.

Hinweis:

Im Nachbarschaftsrecht und im Mietrecht ist in bestimmten Fällen ein Schlichtungsversuch bei einer Schlichtungsstelle vorgeschrieben, bevor ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden kann.

Schlichtung in Verbraucherangelegenheiten

Finden die Parteien mit Hilfe der Schlichtungsstelle zu einer gemeinsamen Lösung, schließen sie in der Regel einen außergerichtlichen Vergleich ab. Andernfalls steht ihnen weiterhin der Rechtsweg offen.

Es gibt acht staatlich anerkannten Streitbeilegungsstellen für vertragliche Verbraucherstreitigkeiten mit österreichischen Unternehmen.

Konsumentenportal: Konsumentenfragen.at (BMASGPK)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 05.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz