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Heirat

Verhandlung

Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

Beispiel:

Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B.Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion