Gesetzliche Neuerungen
Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.
- Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
- Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
- Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026
Ziele
- Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
- Umsetzen von Unionsrecht
Inhalt
- Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz–TNRSG)
- Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
- Konkretisierung des Versandhandelsverbots
- Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.
Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.
Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.
Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen besonders stark.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.
