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Gesetzliche Neuerungen

AusbildungsFit – Jugendliche fit machen für Arbeitsmarkt und Ausbildung

Allgemeine Informationen

In AusbildungsFit werden Jugendliche nach Absolvierung der Schulpflicht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr beziehungsweise, wenn sie Behinderungen, Assistenzbedarf oder sozial-emotionalen Unterstützungsbedarf haben, bis zum 25. Lebensjahr für eine Berufsausbildung fit gemacht.

Jugendliche erhalten Unterstützung beim Erwerb von Kompetenzen und Kulturtechniken, die sie als Einstiegsvoraussetzungen für jenen Beruf brauchen, der ihren Möglichkeiten am besten entspricht und ihnen ausgehend vom individuellen Potential die besten Entwicklungschancen bietet. Bestimmte Basiskompetenzen, die für eine Berufsausbildung oder Teilqualifizierung unerlässlich sind, werden in AusbildungsFit vermittelt und Defizite (wie z.B. bei Anwendung neuer Medien oder mangelnde soziale Kompetenzen) im Idealfall ausgeglichen.

Um Jugendlichen mit Behinderungen bzw. höherem Unterstützungsbedarf einen möglichst niederschwelligen Einstieg zu ermöglichen, gibt es ein zusätzliches "Vormodul AusbildungsFit".

Für Menschen mit bestimmten Behinderungen gibt es spezielle Unterstützungen (z.B. für gehörlose Menschen und ihre Kommunikation).

Zuständige Stelle

Trägereinrichtungen unterstützen im Rahmen von AusbildungsFit bei der beruflichen Teilhabe.

Das Angebot ist freiwillig und unentgeltlich. Die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice (SMS) gefördert.

Ansprechpartner bei Problemen am Arbeitsplatz sind die zuständige Arbeiterkammer (AK) oder die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS).

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz