Gesetzliche Neuerungen
Jugendcoaching
Allgemeine Informationen
Das Jugendcoaching ist ein Serviceangebot an der kritischen Schnittstelle zwischen Schule, Ausbildung und Berufsleben. Es bietet Unterstützung bei beruflicher Orientierung und Auswahl der passenden Lehrausbildung, Qualifizierung oder alternativen Wegen zur Integration in (Aus-)Bildung und Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wird bei persönlichen Problemlagen individuelle Beratung, Begleitung und Betreuung angeboten. Insbesondere ausbildungspflichtige Jugendliche sollen angesprochen werden.
Das Beratungsangebot eröffnet Jugendlichen mit Behinderungen sowie Jugendlichen mit Assistenzbedarf bzw. mit multiplen Problemlagen eine Zukunftsperspektive und befähigt sie, eigenständig die für sie passende Entscheidung für Ihre (Aus-)Bildung nach der Pflichtschulzeit zu treffen.
Die Unterstützung umfasst Beratung, Begleitung, Betreuung und Case Management. Das Jugendcoaching
- erstellt ein Neigungs- und Eignungsprofil,
- führt eine Analyse der Stärken und Schwächen durch,
- stellt einen allfälligen Nachschulungsbedarf fest,
- zeigt berufliche Perspektiven auf und
- erstellt einen individuellen Karriere- und Entwicklungsplan.
Zuständige Stelle
Das Jugendcoaching wird von Trägereinrichtungen zur Förderung der beruflichen Teilhabe angeboten.
Das Angebot ist freiwillig und unentgeltlich. Die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice gefördert.
Für bestimmte Behindertengruppen gibt es spezielle Unterstützungen (z.B. für gehörlose Menschen aufgrund der Kommunikation in Gebärdensprache).
Ansprechpartner bei Problemen am Arbeitsplatz sind die zuständige Arbeiterkammer (AK) oder die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS).
Zusätzliche Informationen
Rechtsgrundlagen
- Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
- Ausbildungspflichtgesetz (APflG)
