Geburt eines Kindes
Negativsteuer für Pensionisten
Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.
Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter Null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 723 Euro jährlich (im Jahr 2026; im Jahr 2027: 740 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.
Pensionistinnen/Pensionisten müssen keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").
