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Geburt eines Kindes
Namensänderung: Jagdkarte
Jede Namensänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaftbzw.Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und des neuen Namens (eventuell Kopie der Heiratsurkunde).
Last update: 09.07.2025
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