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Teilversicherung
Unter Teilversicherung versteht man in der Sozialversicherung im Gegensatz zur Vollversicherung, dass eine Person aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht in allen Bereichen der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegt.
Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
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