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Thannhausen

Bürgerservice

Hausförderungen


Im Jahr 2024 gibt es folgende Hausförderungen seitens der Gemeinde Thannhausen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Förderungen erhalten Sie im Gemeindeamt, Tel.: 03172/2015

 

Hofzufahrt – 60 % Förderung

60 % der Asphaltierungskosten der Hauszufahrt (max. Breite 3 m).

 

Förderung Kanalanschluss

Innerhalb der „Gelben Linie“ gibt es eine Förderung von 35€/lfm abzüglich einem Selbstbehalt von 30 lfm.
Voraussetzungen: fachgerechte Durchführung durch eine befugte Firma (Bestätigung) oder bei Selbsterrichtung die Abnahme durch die Gemeinde (früh genug bekanntgeben) bei offener Künette. Weiters ist der Leitungsverlauf einzumessen  (inkl Höhen) und der Plan der Gemeinde vorzulegen. Beispiel: Von einer 80 m Kanallänge (Hausanschlussschacht – öffentl. Kanal) werden 30 lfm abgezogen und mit 35 € multipliziert. Es würde sich in diesem Beispiel eine max. Förderung von € 1.750,-- ergeben.  Zur vollen Ausschöpfung der Förderung muss dieser Betrag mit Rechnungen (netto) nachgewiesen werden.

Förderung Wassergemeinschaft

Für Wassergemeinschaften gibt es für Instandhaltungskosten der Wasserleitung eine Förderung. Die Förderformel lautet: Selbstbehalt =m³ Preis der Gemeinde (inkl. Grundgebühr) minus durchschnittlicher m³ der Wassergemeinschaft x durchschnittlicher Wasserverbrauch  x Anschlüsse der Wassergemeinschaft. Der Selbstbehalt wird vom Gesamt-Brutto-Rechnungsbetrag abgezogen, davon ist 1/3 die Förderungssumme.

Nähere Informationen zu den Förderungen erhalten Sie im Gemeindeamt Tel.: 03172/201


Förderung thermische Sanierung Neu ab 18.03.2024

Fassade und/oder Fenster: 5% der Rechnungssumme max. € 500,--
Obergeschoßdecke: 5% der Rechnungssumme max. € 300,--
Untergeschoßdecke: 5% der Rechnungssumme max. € 200,--

Voraussetzung für die Förderung von Fenster/Fassaden/Ober-und Untergeschoßdecke: 
Zugesagte Sanierungsförderung von Land oder Bund + Rechnung und Zahlungsnachweis

Hier erhalten Sie genauere Informationen zu Förderungen vom Land Steiermark...

 

Förderung Wohnhaussanierung

Vom Land Steiermark gibt es eine Förderung für umfassende Sanierungen -

Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Förderungen vom Land Steiermark...

Regenwassernutzung

Im Sinne des umweltbewussten Umganges mit unserem Trinkwasser wird die Nutzung von Regenwasser unter nachfolgenden Voraussetzungen gefördert:

Eine Anlage (errichtet nach 25. 7. 2005) muss mindestens aus einer Sammelvorrichtung und einem Regenwasserspeicher mit einem Mindestvolumen von 2 m³ bestehen. Die Förderungshöhe hängt vom Speichervolumen ab. Das förderbare Volumen beträgt maximal 10 m³. Die Rechnungsbelege und die Beschreibung der Anlage müssen vorgelegt werden. Die Anlage wird nach Einreichung von einem Organ der Gemeinde Thannhausen überprüft.

Förderhöhe:
A - Brauchwasser
Für Anlagen, die auch für WC-Anlagen, Waschmaschine und Gartenbewässerung vorgesehen sind:
20 % der anrechenbaren Errichtungskosten - maximal 80,-- Eur/m³ Speichervolumen.
Die Förderung ist mit 800,-- Eur je Anlage begrenzt.

B - Gartenbewässerung
Jene, die nur für Gartenbewässerung vorgesehen sind, werden mit 10 % der Investitionskosten - maximal 400,-- Euro - gefördert.
Die Rechnungen (Schlussrechnung) dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.