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Thannhausen

Bürgerservice

Informationen zum Coronavirus

Kommunale Impfkampagne

Im Zuge der Kommunalen Impfkampagne hat der Bund allen Gemeinden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die für öffentliche Maßnahmen zur Covid-19-Prävention ausgegeben werden können.
Als eine dieser Aktion bietet die Gemeinde Thannhausen allen Betrieben und Vereinen die Möglichkeit einer Werbekooperation, bei der Sie bis zu 400 €   bekommen.

Wir bieten daher allen Thannhausner Betrieben, auch Kleingewerben ohne Mitarbeiter und Vereinen, eine attraktive Kooperation an:Wenn Sie von Oktober bis Dezember ein Plakat gut sichtbar in Ihrem Schaufenster, im Eingangsbereich, Warteraum oder in Ihrem Vereinslokal platzieren, können Sie der Gemeinde Thannhausen für die Bereitstellung dieser Werbefläche für die Kommunale Impfkampagne einmalig den Betrag in Rechnung stellen.

Für Betriebe pro Standortadresse € 400,--
Für Gewerbe ohne Mitarbeiter € 100,--
Für Vereine € 400,--
Anmeldeschluss: 15. Oktober 2022

Hier gehts zu näheren Informationen...


Aktuelle Maßnahmen und Lockerungen ab 16. April 2022

Neue Regelungen ab dem 16. April 2022

Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli.

FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:

  • Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
  • öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
  • Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
  • Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
  • Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten

Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.

3-G-Regel:

3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.

Grüner Pass:

Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung) wurde auf 365 Tage verlängert.

COVID-19-Präventionskonzepte und -Beauftragte:

Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist nur noch in vulnerablen Settings (Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime etc.) sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.

Absonderung:

Ab dem 5. Tag der Isolation gilt bei mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit, dass die Isolation bei leichtem Krankheitsverlauf oder asymptomatischen Infektionen beendet ist. Es gilt jedoch für weitere 5 Tage eine Verkehrsbeschränkung. Um eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung zu erwirken, kann eine Freitestung erfolgen (negativer PCR-Test oder CT-Wert ≥ 30). Bei einem CT-Wert <30, muss die Verkehrsbeschränkung bis zum Ablauf der 5 Tage (oder wenn davor ein CT≥ 30 erreicht wird) fortgesetzt werden.   

Verkehrsbeschränkung:

  • Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer höherwertigen Maske bei Kontakt mit anderen Personen, auch innerhalb des privaten Wohnbereichs,
  • Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen)
  • Kein Betreten von Einrichtungen bzw. keine Ausübung von Aktivitäten, bei denen nicht durchgehend eine FFP2-Maske bzw. ein MNS getragen wird (Gastronomiebetriebe, Fitnessclubs etc.),
  • Kein Besuch von Großveranstaltungen und Ähnlichem (Sportveranstaltungen, Konzerte etc..)
  • Ein Aufsuchen des Arbeitsorts ist grundsätzlich möglich, sofern dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske und die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen gewährleistet werden können.

 

Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass): 

Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.

Hier gehts zu allen wichtigen Informationen über die aktuellen Maßnahmen und Lockerungen ...


NEU - Freies Impfen in Gleisdorf

Achtung: Die Impfstation im Volkshaus Weiz ist ab 3. Mai vorübergehend geschlossen.

Bitte zur nächsten Impfstation nach Gleisdorf fahren.
Öffnungszeiten der Impfstraße in Gleisdorf, Rathausplatz 6a :

  • jeden Dienstag, 8 bis 18 Uhr
  • jeden Donnerstag, 8 bis 18 Uhr
  • jeden Freitag, 10 bis 20 Uhr

Hier gehts zur Anmeldung einer Impfung...

Das Impfen ist auch ohne Anmeldung möglich. Bitte Ausweis mitnehmen. 


Informationen zur Impfpflicht

Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher wird in Österreich ab Anfang Februar eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht gelten. Im Vorfeld fand eine breite Abstimmung auf politischer sowie gesellschaftlicher Ebene statt, um möglichst viele Aspekte und Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Zusammenleben berücksichtigen zu können.

Haben Sie Fragen rund um die allgemeine COVID-19-Impfplicht in Österreich, steht Ihnen die AGES Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 von 0 bis 24 Uhr zur Verfügung.

Hier gehts zur weiteren Informationen der Impfpflicht...


Der grüne Pass

Der Grüne Pass ist derzeit der wichtigste Nachweis einer Corona-Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 oder eines negativen Testergebnisses. Die einheitliche Lösung in allen EU-Mitgliedstaaten bilden die EU Digital COVID Certificates, welche in Österreich als Testzertifikat, Genesungszertifikat und Impfzertifikat umgesetzt wurden.

Im Gemeindeamt Thannhausen wird Ihnen der grüne Pass und die Handy-Signatur in wenigen Minuten freigeschaltet. Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir deshalb um Terminvereinbarung unter Tel. 03172/2015. Somit haben Sie mit einem gültigen Zertifikat Eintrittsberechtigungen in Geschäfte, Dienstleistungen, Hotel und Gastronomie, Veranstaltungen, und können in viele Länder reisen. Bitte beachten Sie jedoch die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder.

Hier gelangen Sie zu allen Fragen und Antworten rund um den grünen Pass...

 


Elektronischer Impfpass

Elektronischer Impfpass:

Der Elektronische Impfpass (auch e-Impfpass) wird in den nächsten Jahren den klassischen Papier-Impfpass ablösen.
Die Corona-Schutzimpfungen werden bereits im e-Impfpass eingetragen. Man kann seinen Impfstatus über das ELGA-Portal mittels der Handy-Signatur einsehen und ausdrucken.
Im Gemeindeamt Thannhausen kann man in wenigen Minuten eine Handysignatur aktivieren lassen. Bitte dazu einen Termin vereinbaren, TEl. 03172/2015 und Handy und Ausweis (Führerschein, Reisepass etc.) mitnehmen.  

Wer keine Handy-Signatur besitzt, kann sich den Impfnachweis ebenso im Gemeindeamt, Arzt oder in der Apotheke kostenlos aushändigen lassen.
Bitte dazu die Versicherungskarte mitnehmen. 

Der „Grüne Pass“, ein Zertifikat mit einem individuellen QR-Code,  das einen negativen Test, eine verabreichte Corona-Schutzimpfung oder eine Genesung von COVID-19 dokumentiert und eine einfache Überprüfung auch für den europäischen Raum gewährleistet, kann ebenso bereits mit Handy-Signatur oder im Gemeindeamt beantragt werden. 

Hier gehts zu näheren Informationen...


Corona Hilfspakete

Das Wohl der Österreicherinnen und Österreicher hat für die österreichische Bundesregierung oberste Priorität! Daher stehen die Bekämpfung des Virus und die Unterstützung all jener, die unter dessen Folgen leiden, im Mittelpunkt. Das Hilfspaket sichert Arbeitsplätze und stärkt den Wirtschaftsstandort.

Hier gehts zu den Corona Hilfspaketen...


Hotlines:

Coronavirus-Hotline der AGES 0800 555 621

Die AGES beantwortet Fragen rund um das Coronavirus (Allgemeine Informationen zu Übertragung, Symptomen, Vorbeugung) 24 Stunden täglich unter der Telefonnummer 0800 555 621.

Telefonische Gesundheitsberatung 1450

Nur wenn Sie konkrete Symptome (Fieber,  Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden) haben, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte die Gesundheitsnummer 1450 zur weiteren Vorgehensweise (diagnostische Abklärung).

Hier gehts zu weiteren Hotlines-Nummern...


Seit 4. September 2020 gilt die Corona-Ampel

 

Regionale Cluster und Hotspots brauchen starke regionale Antworten. Die Corona-Ampel ermöglicht es, abhängig von der epidemischen Lage, Maßnahmen für alle Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche zu setzen. Diese Maßnahmen können dann für das gesamte Bundesgebiet, einzelne Bundesländer oder Bezirke gelten.

Damit ist die Corona-Ampel ein Werkzeug für eine einheitliche, koordinierte und transparente Vorgehensweise der Behörden. Sie informiert die österreichische Bevölkerung über das Risiko in einer bestimmten Region und auch über die eventuellen Maßnahmen, die gesetzt werden.

Hier gehts zur aktuellen Corona-Ampelkarte...

Massnahmen bei Ampelfarbe GRÜN...

Massnahmen bei Ampelfarbe GELB...

Massnahmen bei Ampelfarbe ORANGE...

Massnahmen bei Ampelfarbe ROT...

 


Informationsreihe von Styria vitalis

 

Styria vitalis gestaltet Informationsblätter mit wertvollen Tipps, die dabei helfen, den Alltag gut zu meistern und gesund zu bleiben.
Die Informationsreihe startet mit Tipps zur Stärkung der psychischen Widerstandskraft.

Hier gehts zu den Tipps der psychischen Widerstandskraft...


Desinfektionsmittel

 

Die Gemeinde Thannhausen KG bietet für alle GemeindebürgerInnen Desinfektionsmitttel in einer Sprühflasche gegen einen Unkostenbeitrag von € 13 pro Liter und  € 7,50 pro 1/2 Liter an.
Sie können aber auch Ihre eigene Flasche verwenden. Bringen Sie dazu eine mit Ihrem Namen gekennzeichnete Flasche oder Ihren Kanister zum Gemeindeamt. Nach der Befüllung steht Ihr Desinfektionsmittel vor dem Gemeindeamt bereit. 1 Liter kostet € 7,--, 1/2 Liter kostet € 3,50.
Nähere Informationen im Gemeindeamt, Tel. 03172/2015.

 


Die Landjugend KTN erledigt den Einkauf

 

Sie gehören zu einer Risikogruppe für das neuartige Covid-19 Virus und es wurde Ihnen empfohlen unter keinen Umständen das Haus zu verlassen?
Die Landjugend Krottendorf-Thannhausen-Naas möchten Sie gerne unterstützen, indem sie für Sie die Einkäufe erledigt und Ihnen Ihre Rezepte vom Arzt und Medikamente aus der Apotheke holen!
Sollte Ihrerseits Interesse bestehen, dann melden Sie sich im Gemeindeamt Thannhausen, Tel. 03172/2015 oder bei der Landjugend Thannhausen, Tel. 0664/6359972. 

Nähere Informationen zum Service..


Online-Plattform für Arbeitsvermittlung von landwirtschaftlichen Betrieben

 

Die Landwirtschaftskammer Steiermark und der Maschinenring haben in Abstimmung mit den Kammern der anderen Länder eine Online-Plattform für Arbeitsvermittlung ins Leben gerufen.

Hier gehts zur Online-Plattform...


Info-Service der Wirtschaftskammer zum Coronavirus für betroffene Firmen

 

Ist Ihr Unternehmen durch die Corona-Epidemie betroffen? Haben Sie konkrete Fragen zu Kurzarbeit, Schließungen oder Hilfsmaßnahmen?

Hier finden Sie die wichtigsten Updates für Ihr Unternehmen...