Die Gemeinde
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Es gibt viele Institutionen, wo Menschen Unterstützungen und Hilfe erwarten können.
Für unsere "Kleinen" gibt es den gemeindeeigenen Kindergarten, wo Sie spielerisch und mit großen Engagement der Kindergärtnerinnen vieles Lernen.
Weiters unterstützt die Gemeinde Thannhausen unter anderem die Hauskrankenpflege, Caritas - Mobile Dienste, den Verein der Tagesmütter, das Weizer Sammeltaxi oder bietet kostengünstige Essenszustellungen an. Für Personen mit erhöhten Ausgaben in besonderen Lebenslagen gibt es zur Überbrückung eine Sozialhilfe, die über die Gemeinde Thannhausen an die Bezirkshauptmannschaft Weiz zu beantragen ist. Weitere Informationen über Anträge an andere Körperschaften finden Sie unter Befreiung/Unterstützung in unserer Homepage oder direkt im Gemeindeamt Thannhausen! Telefon-Nr.: 03172/2015-0 |
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Der Sozialhilfeverband wird aus den 54 Gemeinden des Bezirkes gebildet und sichert die Finanzierung von Sozialleistungen gemeinsam mit dem Land Steiermark.
Erste Ansprechstelle ist dafür das Gemeindeamt. Informationen erhalten sie auch unter: www.weiz-sozial.at |
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Ansprechperson für das Gemeindegebiet Thannhausen: Frau Hofbauer Maria Tel.: 03172/600 DW 356 Sprechstunde: jeden Montag von 8.00 bis 10.00 Uhr |
Die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie des Fernsprechgrundentgeltes ist möglich:
| Die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie des Fernsprechgrundentgeltes ist möglich:Bei Bezug einer Leistung nach pensionsrechtlichen Bestimmungen, einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungs- bzw. Arbei | |
Rezeptgebühren- und E-Cardbefreiung
| Rezeptgebühr Euro 4,60Eine Befreiung ist möglich: - bei Medikamenten gegen anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten - für Ausgleichszulagenbezieher - auf Antrag, wenn infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgabe | |
Pflegegeld
| Hilfsbedürftige Personen können bei der zuständigen Pensionsversicherung um Pflegegeld ansuchen. Ein Antrag sowie eine Bestätigung vom Hausarzt ist dafür notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt Thannhausen | |
Familienbeihilfe des Bundes
| bei den Familienbeihilfebeträgen gibt es seit 1. Jänner 2003 neue Tarife... | |
Kinderzuschuss des Landes Steiermark
| Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes ein Kinderzuschuss des Landes in der Höhe von monatlich ? 145,35 gewährt werden. | |
Steirischer Familienpass
| Mit dieser Initiative sollen die Familien in der Steiermark zu gemeinsamen Unternehmungen angeregt werden. Viele steirische Betriebe und Institutionen gewähren unter Vorweis des Steirischen Familienpasses großzügige Vergünstigungen. | |
Kinderbetreuungsbeihilfe
| Zur Antragstellung berechtigt sind Erziehungsberechtigte, deren Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen. | |
Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark
| Pendler können um die Pendlerbeihilfe ansuchen, wenn die einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 Kilometer beträgt. | |
Fahrtenbeihilfe des Bundes für Lehrlinge
| Ein Anspruch auf Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge besteht, wenn der Weg zwischen Arbeitsplatz und Hauptwohnsitz (oder bei Zweitwohnsitz, der in der Nähe des Ortes der betrieblichen Ausbildungsstätte sein muss) in einer Richtung mindestens 2 km lang ist. | |
Schulfahrtbeihilfe
| Die Bediungen für den Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe besteht für die Zurücklegung des Weges zwischen Hauptwohnort und Schule oder zwischen Hauptwohnort und Zweitunterkunft (z.B. Internat, Heim,...) finden Sie in der Detailbeschreibung. | |
Kinderbetreuungsgeld:
| Das Kinderbetreuungsgeld ist jeweils bei der zugehörigen Versicherungsanstalt zu beantragen. | |
Pendler-Pauschale
| Das Kleine-Pendler-Pauschale: Das Kleine-Pendler-Pauschale steht Ihnen zu, wenn die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte mindestens 20 km beträgt und Ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Bahn, StraßeStraßenbahn, Bus) möglich und zumutbar ist. | |
Ausgleichszulagenrichtsätze
| Die Ausgleichszulagenrichtsätze 2006 für BezieherInnen von Alters-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie Witwen(Witwer)pensionen finden Sie in der Datailbeschreibung... | |
Lehrlingsbeihilfe des Landes
| Die Voraussetzungen für die Gewährung der Lehrlingsbeihilfe finden Sie im Detailtext... | |
Wohnbeihilfe NEU
| Für welche Mietwohnungen wird Wohnbeihilfe gewährt? - für geförderte Mietwohnungen - für nicht geförderte Mietwohnungen, darf der Hauptmietzins nicht überschritten werden: Hauptmietzins: ? 6,30 / m² Hauptmietzins bei Kleinwohnungen bis 35 m²: ? 8,19 / m² | |











