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Thannhausen

Bürgerservice

Fundamt

Gemeinde Thannhausen 
8160 Thannhausen 1  
Tel.: 03172/2015
Fax.: 03172/2015-44
E-Mail: gde@thannhausen.steiermark.at


Was gebe ich im Fundamt ab?
Alles was mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel - jedoch keine Tiere!), müssen Sie als Finder bei der zuständigen Behörde abgeben.


Wohin bringe ich die Fundsachen?
Die zuständige Behörde ist das Gemeinde Thannhausen, Thannhausen 1, 8160 Thannhausen Tel.: 03172 / 2015


Was sind bedenkliche Funde?
Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Polizeiinspektion Weiz, Straußgasse 5, 8160 Weiz, Tel.: 03172 / 22 33


Finderlohn?
Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Finderlohn. Dieser beträgt 10 Prozent des gemeinen Wertes. Übersteigt der Wert jedoch EUR 2.000,- so halbieren sich die Prozentsätze.
Beispiel: Sie haben ein Collier im Wert von EUR 3.000 gefunden. EUR 2.000 x 10 % + EUR 1.000 x 5 % = EUR 250 Finderlohn. Wird eine Fundsache nicht innerhalb eines Jahres von dem Verlustträger beansprucht, so erwirbt der Finder das Eigentum an dem Fundgegenstand - ein Verzicht ist möglich.
Wir nehmen auf der Gemeinde Ihre Verlustmeldung gerne entgegen bzw. können Sie diese auch an uns mailen oder faxen (03172/2015-44).

Formular für Verlustmeldung: Sie werden dann umgehend von uns verständigt, wenn Ihr Eigentum zu einem späteren Zeitpunkt im Gemeindeamt abgegeben werden sollte.

Ausnahme: Für eine polizeiliche Verlustanzeige (Dokumentenersatz, z. B. Führerschein) oder für eine Diebstahlanzeige kontaktieren Sie bitte den Polizeiinspektion Weiz, Straußgasse 5, 8160 Weiz, Tel.: 03172 / 22 33

 


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